HERZLICH WILLKOMMEN AUF MEINER WEBSEITE FÜR ÜBERSETZUNGEN UND SPRACHENDIENSTE
Dipl. Übersetzerin Anita Boraki Ermächtigt vom Landgericht Freiburg Mitglied des BDÜ (Bundesverband für Dolmetscher und Übersetzer) Sprachen: Deutsch (Muttersprache), Spanisch, Französisch, Englisch.
BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG SPANISCH - DEUTSCH
Beglaubigte Übersetzung offizieller Dokumente (z. B. Personenstandsurkunden, Zeugnisse, Verträge, etc.) durch eine öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Urkundenübersetzerin.
Pünktlichkeit
hohe Qualität
Beste Preise
Immer verfügbar
Was ich Ihnen anbiete
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche oder ins Spanische?
Als beeidigte Übersetzerin für die spanische und deutsche Sprache übersetze ich Ihre amtlichen Dokumente ins Deutsche bzw, ins Spanische. Mit Datum, meiner Unterschrift und meinem Stempel werden meine Übersetzungen von den Behörden anerkannt.
Ich biete beglaubigte Übersetzungen vom Spanischen ins Deutsche und umgekehrt von Urkunden aller Art: Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Arbeitsbewilligungen, Diplome, Zeugnisse, Meldebestätigungen, Führerscheine, Gerichtsurteile sowie -beschlüsse, Testamente, Erbscheine, notarielle Verträge, Polizeiprotokolle, Strafregisterauszüge, Staatsbürgerschaftsnachweise, Visumsanträge, etc.
GERICHTLICH ANERKANNTE UND OFFIZIELLE ÜBERSETZUNGEN
Wer darf beglaubigte Übersetzungen von Urkunden anfertigen? Nur beeidigte bzw. ermächtigte Übersetzer dürfen die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Übersetzung mit einem offiziellen Stempel bestätigen. Die Beglaubigung der Übersetzung erfolgt durch einen vor Gericht öffentlich bestellten und vereidigten, beeidigten oder ermächtigen Urkundenübersetzer.
Dienstleistungen
ÜBERSETZUNG
LEKTORAT & KOREKTURLESEN
DOLMETSCHDIENSTE SPANISCH ↔ DEUTSCH
BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG
Ablauf beglaubigte Übersetzung Spanisch Deutsch - Ablauf:
So erhalten Sie Ihre amtlich anerkannte Übersetzung: